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Bulletstorm (Shooter) – Die Rückkehr des Spaß-Shooters

Vor gut sechs Jahren hat ein Shooter nicht nur den örtlichen Jugendschutz beschäftigt, sondern auch für eine Menge Unterhaltung an den virtuellen Abzügen gesorgt. Sein Name: Bulletstorm. Seinerzeit hierzulande nur in einer massiv geschnittenen und damit spaßbefreiten Version erschienen, wurde die internationale Variante indiziert. Rechtzeitig zum Release der Full Clip Edition auf aktuellen Systemen wurde die Action, die das Schlagwort „Kill with Skill“ propagierte, vom Index entfernt. Wir haben uns für den Test erneut mit Energiepeitsche und coolen Sprüchen auseinandergesetzt.

© People Can Fly / Gearbox Publishing

Pro & Kontra

Gefällt mir

  • brachiale Action
  • wunderbar überzogene, motivierende Skill-Kills
  • abwechslungsreiches Missionsdesign
  • teilweise wahnwitzig große Gegner
  • mitunter beeindruckendes Leveldesign
  • sehr ansehnliche Kulisse
  • brillante Soundeffekte
  • treibende Musikuntermalung
  • großartige englische, gute deutsche Sprachausgabe
  • herrlich durchschlagskräftige Wummen
  • coole Energiepeitsche
  • motivierende Highscore-Jagd im Echo-Modus
  • unterhaltsamer Anarchy-Modus
  • Download-Pakete des Originals integriert
  • Kampagne auch mit Duke Nukem als Hauptfigur spielbar
  • neuer Overkill-Modus (New Game Plus)

Gefällt mir nicht

  • dumpfe Gegner
  • KI
  • mitunter schlecht platzierte Checkpunkte
  • nur ein Mehrspielermodus
  • biedere Story
  • teilweise schwach inszenierte Zwischensequenzen
  • Maus
  • /Tastatur
  • Steuerung nicht optimal (PC)
  • nur Basis
  • Grafikoptionen (PC)
  • Mimik nach heutigen Maßstäben sehr hölzern
  • Duke
  • Sequenzen nicht mal ansatzweise lippensynchron
  • deutsche Texteinblendungen nicht immer adäquat übersetzt

Versionen & Multiplayer

  • Preis zum Test: zwischen 45,99 (PC) und 54,99 (One) plus ggf. Duke Tour
  • Sprachen: Deutsch, Englisch, u.a. (Duke Nukem nur Englisch)
  • Schnitte: Nein
  • Splitscreen: Nein
  • Multiplayer & Sonstiges: für bis zu vier Spieler kooperativ auf zwölf Karten

Vertrieb & Bezahlinhalte

  • Erhältlich über: Steam
  • Online-Aktivierung: Ja
  • Online-Zwang: Nein
  • Account-Bindung: Ja
  • Verfügbarkeit: Steam
  • Hauptverfügbarkeit: Digital
  • Verfügbarkeit digital: Steam
  • Bezahlinhalte: Nein
Kommentare

33 Kommentare

  1. ChrisJumper hat geschrieben: 11.04.2017 20:42
    statler666 hat geschrieben: 11.04.2017 18:58 Kann man den Game for Windows code nicht bei Steam aktivieren um die Limited zu erhalten?
    So für treue Kunden quasi? Ging glaube ich mit Dirt 3 mal...
    Wenn dann müsste es da so eine Kooperation geben wie bei GoG.com letztens. GfW war doch irgendwann nicht mehr da. Frag mal bei Microsoft wenn es das wieder im Windows Store gibt. ;D
    Wegen dem Steamcode angeben. Ja das stammt aus der Zeit wo die Spiele noch eine Seriel/Key hatten und du quasi dadurch nachweisen konntest das du eine gültige Lizenz besitzt. Im Grunde könnte man das heute auch noch so gestalten. Aber ein zweiter Keymanager in dem Installationsprogramm, ist den meisten Entwicklern schon zu viel Aufwand.
    Dadurch wäre es ja dann auch schon möglich die Keys gebraucht zu handeln, doch das will man ja unterbinden und der Keyhandel ist ja ohnehin schon so "böse".
    Zum Teil kann ich das verstehen denn Steam hat halt "Kosten" wenn die deinen Account verwalten und du die Spiele auf deren Kosten ziehen kannst. Andererseits verdienen sie genug und haben sonst kaum Kosten -keine Niederlassungen, es wird nichts schlecht, keine Lagerhaltung ....-. Da bleibt ja schon nicht viel übrig welche Dienstleistung die zahlenden Kunden in Anspruch nehmen können.
    Das Spiel wäre als Plus-Game mal toll. - Wie ist das eigentlich mit 18er Titeln bei PS-Plus? Kann man die mit einem Konto das keine 18er Freigabe hat dann nicht kaufen oder wenigstens Vormerken?
    Ok.

  2. Natürlich ist das Bestellen von indizierten Titeln legal...(Gilt für Liste A als auch Liste B Indizierung)
    Und der Besteller macht sich hier NIE strafbar, auch wenn er minderjährig ist.
    -______________-
    Erst bei Beschlagnahmten (Liste B indizierung + gerichtlicher Einzelbeschluss) Titeln können die Behörden tätig werden..
    Hier gilt aber ebenso:
    Der KAUF und der Besitz von beschlagnahmten Spielen ist LEGAL.
    Das kann maximal vom Zoll an der Grenze abgefangen werden, und man bleibt als Käufer auf den Kosten sitzen.
    Einzig der gewerbsmäßige Handel beschlagnahmter Titel VON Deutschland aus ist illegal.

  3. Todesglubsch hat geschrieben: 15.04.2017 10:12
    Temeter  hat geschrieben: 15.04.2017 08:13 Aber wie gesagt, das ist 'in einem Internetforum gehört', KA wie viel da dran ist.
    Garnichts.
    Bestenfalls ne rechtliche Lücke, sofern ein Minderjähriger sich 18er-Titel im Netz bestellt.
    Aber hauptsache indizierte Spiele können nicht in Deutschland vernünftig gekauft werden. Den Kindern zuliebe. Die davon weniger behindert werden, als die Erwachsenen.
    Hab auch gerade mal geguckt, anscheinend war das unklar für eine Weile. Aber die anscheinend gabs 2009 von oberster Stellen und BPJM grünes Licht beim nachfragen.
    http://www.videogameszone.de/Jugendschu ... en-692606/
    Sehr schön, ist das deutsche Gesetz zur Abwechslungs mal nicht völlig bekloppt.

  4. Temeter  hat geschrieben: 15.04.2017 08:13 Aber wie gesagt, das ist 'in einem Internetforum gehört', KA wie viel da dran ist.
    Garnichts.
    Bestenfalls ne rechtliche Lücke, sofern ein Minderjähriger sich 18er-Titel im Netz bestellt.
    Aber hauptsache indizierte Spiele können nicht in Deutschland vernünftig gekauft werden. Den Kindern zuliebe. Die davon weniger behindert werden, als die Erwachsenen.

  5. Todesglubsch hat geschrieben: 12.04.2017 05:31
    JuJuManiac hat geschrieben: 11.04.2017 19:59 Leider damals nur als Raubkopie, weil legal in Deutschland ungeschnitten nicht zu bekommen. Wenn das Spiel ungeschnitten bei Steam kommt, ist es gekauft. Für mich einer DER vorzeige Shooter.
    Wusste garnicht, dass Importspiele auf einmal illegal sind. :roll:
    Ich meine mal gehört zu haben (also keine echte Quelle), dass es grundsätzlich nicht legal ist, per Post diese Jugendschutzbedingungen zu umgehen.
    Aber wie gesagt, das ist 'in einem Internetforum gehört', KA wie viel da dran ist.

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